Rechtlicher Hinweis zum RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)
Wir bieten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an. Unsere Unterstützung bei Anträgen und Widersprüchen beschränkt sich auf formale Hilfestellungen (z. B. Struktur, Formulierungshilfe, Weitergabe von Unterlagen). Eine individuelle rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung erfolgt ausdrücklich nicht. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
Rechtlicher Hinweis zur Pflegeberatung (§ 7a und § 37 SGB XI)
Abgrenzung zur Pflegeberatung nach § 7a und § 37 SGB XI: Wir sind keine zugelassene Beratungsstelle im Sinne von § 7a oder § 37 SGB XI. Unsere Tätigkeit ist eine individuelle, unabhängige und transparente Beratung und Unterstützung im Bereich Pflegegrad-Anträge und Alltagshilfe.
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach § 7a oder die Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI können ausschließlich durch von den Pflegekassen beauftragte Stellen oder entsprechend zugelassene Dienste durchgeführt werden.
Kompetenz ・ Empathie ・ Vertrauen
Alltagshilfe & Betreuung · Pflegeberatung
❯ Alltagshilfe & Betreuung nach § 45a – Köln & Umgebung.
❯ Haushaltshilfe bei Krankheit & Schwangerschaft nach § 38 und § 24
❯ Beratungseinsatz nach § 37.3
Diese Leistungen werden direkt über die Kasse abgerechnet.
❯ Private Pflegeberatung & Antragsservice
Diese Leistung wird nur bei Erfolg* privat abgerechnet.
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* Erfolg = erstmalige Zuerkennung eines Pflegegrades (PG1–5) oder Höherstufung um ≥1 Grad; beim Widerspruch: Bescheid zugunsten geändert. Rechtliche Vertretung über zugelassene Anwälte.
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