Wer Pflegegeld erhält und im häuslichen Umfeld von Angehörigen betreut wird, ist gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz (auch Qualitätssicherungsbesuch) gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Die Durchführung muss fristgerecht nachgewiesen und bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Wird der erforderliche Nachweis (bei Pflegegrad 2–5) nicht erbracht, kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin.
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Er unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, das Pflegegeld sinnvoll einzusetzen, die Versorgung im Alltag zu sichern und hilfreiche Unterstützungsangebote kennenzulernen.
Mit KEV Pflegeberatung können Sie diesen verpflichtenden Termin ganz unkompliziert auch online wahrnehmen, wenn Ihr letzter Beratungseinsatz Vor-Ort stattgefunden hat. Ob der Beratungseinsatz für Sie verpflichtend ist oder ob Sie ihn freiwillig nutzen möchten: Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater begleiten Sie individuell, persönlich und verständlich.
Wer benötigt den Beratungseinsatz?
Alle 6 Monate
Der Beratungseinsatz muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden (z. B. im Januar und Juli), um Kürzungen beim Pflegegeld zu vermeiden.
Alle 3 Monate
Aufgrund eines höheren Pflegebedarfs ist ein häufigerer Nachweis gesetzlich vorgeschrieben (vierteljährlich).
1x pro Halbjahr
Sie haben die Möglichkeit, den Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie diese Gelegenheit für hilfreiche Tipps (keine Pflicht).
In nur 3 Schritten zum Beratungseinsatz nach § 37.3
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Beratungseinsatz.
Wenn der letzte Beratungseinsatz vor Ort durchgeführt wurde, können wir den Termin digital per Video durchführen. Andernfalls kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause und führen den Beratungseinsatz dort durch.
Nach dem ca. 30-minütigen Beratungseinsatz senden wir das Formular an Ihre Pflegekasse. Damit erfüllen Sie Ihre Pflicht als Pflegegeldempfänger und sichern Ihren Anspruch auf Pflegegeld.
Kompetenz ・ Empathie ・ Vertrauen
Alltagshilfe & Betreuung · Pflegeberatung
❯ Alltagshilfe & Betreuung nach § 45a – Köln & Umgebung.
❯ Haushaltshilfe bei Krankheit & Schwangerschaft nach § 38 und § 24
❯ Beratungseinsatz nach § 37.3
Diese Leistungen werden direkt über die Kasse abgerechnet.
❯ Private Pflegeberatung & Antragsservice
Diese Leistung wird nur bei Erfolg* privat abgerechnet.
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* Erfolg = erstmalige Zuerkennung eines Pflegegrades (PG1–5) oder Höherstufung um ≥1 Grad; beim Widerspruch: Bescheid zugunsten geändert. Rechtliche Vertretung über zugelassene Anwälte.
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