Mo - Fr: 9:00 - 16:00 · Sa: 10:30 - 14:00

Praxis-Tipp

Bis zu 10 Stunden pro Monat sind häufig ohne Eigenanteil möglich – abhängig von der Verfügbarkeit Ihrer Budgets. Eine Doppelabrechnung ist ausgeschlossen.

Hinweis

Die Verhinderungspflege ist ein jährliches Budget. Umgerechnet auf den Monat entspricht dies etwa 290 bis 295 €. Eine Doppelabrechnung erfolgt nicht, da jede Stunde eindeutig einem Budgettopf zugeordnet wird.

Mehr Entlastung. Keine versteckten Kosten. Wir kümmern uns um die Abrechnung.

Abrechnungsmöglichkeiten oft ohne Eigenanteil

Wir unterstützen Pflegebedürftige zuverlässig im Alltag von gemeinsamen Aktivitäten bis hin zu praktischer Hilfe im Haushalt nach § 45a SGB XI. Unsere Leistungen können über verschiedene Pflegebudgets finanziert und i.d.R. direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. So ist häufig keine Zuzahlung erforderlich.

2. Verhinderungspflege

Mit der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) können Sie bis zu 3.539 € jährlich nutzen, je nach Übertragung und Restbudget. Die Leistung ist stundenweise abrufbar. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Ihr Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt.

1. Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) von 131 € monatlich zu. Auch angesparte Beträge können genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Ihr Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt.

Vor Beginn der Betreuung klären wir gemeinsam Ihre verfügbaren Budgets und prüfen, welche Leistungen ohne Eigenanteil möglich sind. Sollte das Budget einmal nicht ausreichen, besprechen wir rechtzeitig Alternativen oder einen vorher vereinbarten Eigenanteil.

Mehrbedarf flexibel abdecken

Pflegesachleistungsbudget

Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, kann bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Es fällt keine Zuzahlung an, nur das Pflegegeld wird lediglich anteilig angepasst.

Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, kann bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Es fällt keine Zuzahlung an, nur das Pflegegeld wird lediglich anteilig angepasst.

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