Mit Pflegegrad (PG 1–5): Alltagshilfe & Betreuung bei Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Häufig ist aufgrund des Entlastungsbetrages und der stundenweisen Verhinderungspflege kein Eigenanteil notwendig.
Ohne Pflegegrad: Unterstützung bei Erstantrag / Höherstufung / Widerspruch und auf Wunsch Begleitung zum Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes. Nach der Bewilligung kann die Alltagshilfe starten.
Ja, Einsätze ab 2 Stunden, in 2-Stunden-Schritten (2/4/6/8 Std). So reduzieren wir Fahrzeiten, planen stabiler und sichern eine feste Bezugsperson.
In vielen Fällen nein: Wir rechnen zweckgebunden über Entlastungsbetrag und – sofern verfügbar – stundenweise Verhinderungspflege ab. Keine Doppelabrechnung. Reicht das Budget nicht, besprechen wir vorab Alternativen (z. B. Umwandlungsanspruch) oder
Eigenanteile.
Stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden pro Tag: nein, das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
Umwandlungsanspruch bis 40 Prozent Sachleistung: ja, das Pflegegeld wird anteilig gekürzt. Es fällt keine Zuzahlung an, das Pflegegeld sinkt rechnerisch entsprechend der Sachleistungsnutzung (Pflegegrad 2 bis 5).
Nach einem kurzen Erstgespräch und der Terminvereinbarung starten wir zeitnah, mit einer festen Ansprechperson, soweit organisatorisch möglich, und einer sorgfältigen Dokumentation.
Wir strukturieren den Antrag, ordnen Unterlagen, führen ein Erstanamnesegespräch, erstellen ein Pflegetagebuch-Gerüst, bereiten auf den MD-Termin vor und prüfen den Bescheid. Keine Rechtsberatung.
Nein, unsere Beratung/Antragsunterstützung ist eine Privatleistung.
Der Ablauf ist klar strukturiert: Zuerst erfolgt die Kontaktaufnahme und ein kurzer Check. Danach folgen Vertrag und Datenschutz, gefolgt vom Aufnahmegespräch (telefonisch oder online). Anschließend werden die Unterlagen geprüft, das Pflegetagebuch angeleitet und die Vorbereitung auf den MD-Termin durchgeführt. Zum Schluss wird der Antrag versendet, der Bescheid geprüft und das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.
Wir bereiten alles vor und können mit einer Vollmacht in Ihrem Namen Unterlagen einreichen und Rückfragen koordinieren. Rechtliche Begründungen/Vertretung macht auf Wunsch ein zugelassener Anwalt.
Checkliste, Erwartungsmanagement, Durchgehen typischer Fragen, Hinweise zur Darstellung der tatsächlichen Hilfebedarfe (Alltag, Mobilität, Kognition), Do’s & Don’ts. Kein Theater, sondern realistische Darstellung.
Es erhöht die Nachvollziehbarkeit. Wir geben ein konkretes Raster (kurz, alltagstauglich) vor. Keine Romane, sondern Fakten, Häufigkeit, Dauer, Hilfeart.
Kompetenz ・ Empathie ・ Vertrauen
Alltagshilfe & Betreuung · Pflegeberatung
❯ Alltagshilfe & Betreuung nach § 45a – Köln & Umgebung.
❯ Haushaltshilfe bei Krankheit & Schwangerschaft nach § 38 und § 24
❯ Beratungseinsatz nach § 37.3
Diese Leistungen werden direkt über die Kasse abgerechnet.
❯ Private Pflegeberatung & Antragsservice
Diese Leistung wird nur bei Erfolg* privat abgerechnet.
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* Erfolg = erstmalige Zuerkennung eines Pflegegrades (PG1–5) oder Höherstufung um ≥1 Grad; beim Widerspruch: Bescheid zugunsten geändert. Rechtliche Vertretung über zugelassene Anwälte.
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