Mit unserem Pflegegradrechner können Sie in wenigen Minuten einschätzen, ob ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht, für sich selbst oder für eine pflegebedürftige Person in Ihrer Familie. Füllen Sie einfach alle Felder aus und erhalten Sie sofort eine unverbindliche Einschätzung Ihres voraussichtlichen Pflegegrades.
Hinweis: Der Pflegegradrechner dient zur ersten Einschätzung und ersetzt keine offizielle Begutachtung. Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft immer der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekasse. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung Ihnen lediglich eine erste Orientierung zur Pflegebedürftigkeit und zur Einstufung in einen Pflegegrad bietet und ohne jede Gewähr erfolgt.
Kompetenz ・ Empathie ・ Vertrauen
Alltagshilfe & Betreuung · Pflegeberatung
❯ Alltagshilfe & Betreuung nach § 45a – Köln & Umgebung.
❯ Haushaltshilfe bei Krankheit & Schwangerschaft nach § 38 und § 24
❯ Beratungseinsatz nach § 37.3
Diese Leistungen werden direkt über die Kasse abgerechnet.
❯ Private Pflegeberatung & Antragsservice
Diese Leistung wird nur bei Erfolg* privat abgerechnet.
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* Erfolg = erstmalige Zuerkennung eines Pflegegrades (PG1–5) oder Höherstufung um ≥1 Grad; beim Widerspruch: Bescheid zugunsten geändert. Rechtliche Vertretung über zugelassene Anwälte.
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