Die Kosten für unsere Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit, einer Operation oder während der Schwangerschaft Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung sowie, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.
Wir unterstützen Sie von Anfang an: von der Beratung über die Beantragung bis hin zur zuverlässigen Organisation Ihrer Haushaltshilfe.
Wer kann unsere Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?
Personen in folgenden Krankheitssituationen:
Frauen während und nach der Schwangerschaft:
In nur 3 Schritten zur Haushaltshilfe mittels Krankenkasse
Wir unterstützen Sie bei der Einholung der ärztlichen Bescheinigung sowie bei der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Unsere Haushaltshilfen sind fest angestellt, umfassend versichert und verfügen über ein geprüftes polizeiliches Führungszeugnis.
Zu den möglichen Leistungen zählen unter anderem die Reinigung Ihrer Wohnräume, Kinderbetreuung, Einkaufen und Kochen sowie das Waschen und Bügeln Ihrer Wäsche und weitere unterstützende Tätigkeiten im Alltag.
Ihre Vorteile mit KEV
Kompetenz ・ Empathie ・ Vertrauen
Alltagshilfe & Betreuung · Pflegeberatung
❯ Alltagshilfe & Betreuung nach § 45a – Köln & Umgebung.
❯ Haushaltshilfe bei Krankheit & Schwangerschaft nach § 38 und § 24
❯ Beratungseinsatz nach § 37.3
Diese Leistungen werden direkt über die Kasse abgerechnet.
❯ Private Pflegeberatung & Antragsservice
Diese Leistung wird nur bei Erfolg* privat abgerechnet.
© 2026 KEV Pflegeberatung & Betreuungsdienst GmbH
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* Erfolg = erstmalige Zuerkennung eines Pflegegrades (PG1–5) oder Höherstufung um ≥1 Grad; beim Widerspruch: Bescheid zugunsten geändert. Rechtliche Vertretung über zugelassene Anwälte.
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