Bis zu 10 Stunden pro Monat sind häufig ohne Eigenanteil möglich – abhängig von der Verfügbarkeit Ihrer Budgets. Eine Doppelabrechnung ist ausgeschlossen.
Die Verhinderungspflege ist ein jährliches Budget. Umgerechnet auf den Monat entspricht dies etwa 290 bis 295 €. Eine Doppelabrechnung erfolgt nicht, da jede Stunde eindeutig einem Budgettopf zugeordnet wird.
Wir unterstützen Pflegebedürftige zuverlässig im Alltag von gemeinsamen Aktivitäten bis hin zu praktischer Hilfe im Haushalt nach § 45a SGB XI. Unsere Leistungen können über verschiedene Pflegebudgets finanziert und i.d.R. direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. So ist häufig keine Zuzahlung erforderlich.
Mit der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) können Sie bis zu 3.539 € jährlich nutzen, je nach Übertragung und Restbudget. Die Leistung ist stundenweise abrufbar. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Ihr Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) von 131 € monatlich zu. Auch angesparte Beträge können genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Ihr Pflegegeld wird dabei nicht gekürzt.
Vor Beginn der Betreuung klären wir gemeinsam Ihre verfügbaren Budgets und prüfen, welche Leistungen ohne Eigenanteil möglich sind. Sollte das Budget einmal nicht ausreichen, besprechen wir rechtzeitig Alternativen oder einen vorher vereinbarten Eigenanteil.
Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, kann bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Es fällt keine Zuzahlung an, nur das Pflegegeld wird lediglich anteilig angepasst.
Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, kann bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Es fällt keine Zuzahlung an, nur das Pflegegeld wird lediglich anteilig angepasst.
Kompetenz ・ Empathie ・ Vertrauen
Alltagshilfe & Betreuung · Pflegeberatung
❯ Alltagshilfe & Betreuung nach § 45a – Köln & Umgebung.
❯ Haushaltshilfe bei Krankheit & Schwangerschaft nach § 38 und § 24
❯ Beratungseinsatz nach § 37.3
Diese Leistungen werden direkt über die Kasse abgerechnet.
❯ Private Pflegeberatung & Antragsservice
Diese Leistung wird nur bei Erfolg* privat abgerechnet.
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* Erfolg = erstmalige Zuerkennung eines Pflegegrades (PG1–5) oder Höherstufung um ≥1 Grad; beim Widerspruch: Bescheid zugunsten geändert. Rechtliche Vertretung über zugelassene Anwälte.
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